Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
1.1. Die InfoCall Produkte AG (im folgenden ICP genannt) verkauft dem Kunden die im Angebot spezifizierte und abschliessend aufgezählte Hardware, Software, Dienstleistungen, Zubehör und Schulung (im folgenden gesamthaft als ‘Produkte’ bezeichnet).
1.2. Unter dem Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen von ICP.
2. Kaufpreis
2.1. Grundlage des Kaufpreises bildet der im Angebot offerierte Preis. Erfolgt bis zur Installation des Vertragsgegenstandes bei ICP oder einem Lieferanten eine generelle Preiserhöhung oder eine Erhöhung der Stundensätze, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag.
2.2. Mangels anderer Abrede im Angebot verstehen sich die Preise rein netto und sind zahlbar innert 10 Tagen ab Lieferung. Der vereinbarte Preis wird auch bei Annahmeverzug des Kunden fällig. Sämtliche Mehraufwendungen bei Annahmeverzug gehen zu Lasten des Kunden.
2.3. Die Verrechnung irgendwelcher Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen der ICP aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.
3. Lieferung
3.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäss den im Angebot festgelegten Lieferbedingungen. ICP haftet nicht für Lieferverzug, der nicht durch sie zu vertreten ist.
3.2. Liegt ein von ICP verschuldeter Lieferverzug vor, so hat der Kunde ihr eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen, bei der Lieferung von Dienstleistungen eine solche von mindestens 30 Tagen, schriftlich einzuräumen bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Schadenersatzansprüche gegenüber ICP infolge Lieferverzug sind ausgeschlossen.
4. Installation
4.1. Die Installation erfolgt zu den im Angebot vereinbarten Konditionen. Der Kunde sorgt auf seine Kosten für geeignete Räume am Installationsort und für die notwendigen Installationseinrichtungen.
4.2. Schäden und Nachteile, die aus den Vorarbeiten und den durch den Kunden zu erbringenden Installationen resultieren, sind durch den Kunden zu übernehmen.
4.3. Kann der Installationsort beim Kunden nur mit besonderem Aufwand erreicht werden, so hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten zu übernehmen.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am Vertragsgegenstand gehen mit Eintreffen des Vertragsgegenstandes oder einer Teillieferung am Erfüllungsort auf den Kunden über. Sind Lieferverzögerungen vom Kunden zu vertreten, gehen Nutzen und Gefahr am vereinbarten Liefertermin an den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Vertragsgegenstände im Eigentum von ICP und dürfen weder verkauft noch verpfändet werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ICP notwendig sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt der Kunde die ICP mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im öffentlichen Register vorzunehmen und die diesbezüglichen Formalitäten zu erledigen.
7. Erfüllungsort
Unter Vorbehalt anderer Vereinbarungen ist für die Leistungen der ICP das Domizil des Kunden und für Leistungen des Kunden das Domizil von ICP Erfüllungsort.
8. Gewährleistung
8.1. Die ICP gewährleistet, dass die Produkte bei normalem Gebrauch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. In Bezug auf Bestandteile und Produkte von Drittlieferanten garantiert ICP im Umfang der Originalgarantie des jeweiligen Lieferanten. Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung und dauert 3 Monate für Software und 12 Monate für Hardware und Zubehör.
8.2. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, sondern zum Beispiel infolge ungeeigneter Betriebsmittel, nicht von ICP ausgeführten Installationen und Reparaturen, unsachgemässer Bedienung sowie infolge anderer Gründe, die ICP nicht zu vertreten hat.
8.3. Allfällige Beanstandungen des Kunden haben innerhalb der Garantiefrist schriftlich und unter genauer Beschreibung der Mängel zu erfolgen. Im Falle eines Mangels oder einer Störung während der Garantiefrist hat der Kunde Anrecht auf kostenlose Behebung des Mangels, wobei ICP entscheidet, ob sie die defekten Teile repariert oder ersetzt.
8.4. Jede weitere Gewährleistung oder Haftung der ICP für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
9. Geheimhaltung
Alle Rechte an Plänen, Handbüchern, Diagrammen und weiteren Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, bleiben vorbehalten. Der Kunde anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zweckes verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind.
10. Vorzeitige Vertragsauflösung
Die vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen gegen volle Schadloshaltung der ICP ist beiderseits jederzeit möglich. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Zahlungs- und Annahmeverzug.
11. Integrierende Bestandteile
Jeder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Anhang, insbesondere das Angebot, ist integrierender Bestandteil.
12. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder der integrierenden Bestandteile bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
13. Übersetzung
Bei Differenzen zwischen vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer fremdsprachigen Übersetzung wird in jedem Fall die deutsche Fassung zu Grunde gelegt und geht allem anderem vor.
14. Anwendbares Recht
Soweit der vorliegende Vertrag keine oder keine anderslautenden Bestimmungen enthält, ist das Schweizerische Obligationenrecht anwendbar.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug. Es steht ICP jedoch frei, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.


